Gesetzliche Betreuung


Gesetzliche Betreuung

Können die Gesetzesmühlen auch schnell mahlen?
Ich musste die Erfahrung machen,

dass es ganz einfach ist, für eine andere Person eine gesetzliche Betreuung anzuregen bzw. zu beantragen.
Eine mir bekannte, aber nicht nahestehende Person ist zu einem Rechtsanwalt gegangen, hat Lügen über mich erzählt und sich als eine besorgte Mitbürgerin ausgegeben, die mir nur helfen will. Sie hat unter anderem erzählt, sie und auch andere Mitbewohner würden von mir tyrannisiert und hat sich als eines der Opfer hingestellt.
Der Rechtsanwalt hat die Gründe als Tatbestand genommen und damit den Antrag auf Veranlassung einer gesetzlichen Betreuung für mich begründet. Er hat die Sache eilig und dringend gemacht, da ich mich und auch andere gefährden würde.
Dann hat er noch so ein paar andere „Nettigkeiten“ als Begründung genannt.
Das Gericht hat auch prompt reagiert, das Schreiben des Amtsgerichts, – Abteilung Betreuungsrecht – ist auf den darauf folgenden Tag datiert, aber erst 12 Tage später bei mir angekommen. In dem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass der Rechtsanwalt für mich einen Antrag auf gesetzliche Betreuung gestellt hat. In einem Telefongespräch mit der zuständigen Justizbeamtin, als ich diese endlich am Hörer hatte, erfuhr ich, dass die Unterlagen bereits beim Gutachter im Landratsamt vorliegen und sie noch auf seine Entscheidung warten. Von meiner Cousine, die sich in diesen Sachen ein bisschen auskennt, habe ich erfahren, dass der Gutachter meist nach Aktenlage entscheidet, also wieder die Falschaussagen nicht nachprüft. Ich werde erst angehört, wenn der Gutachter bereits sein Urteil gefällt hat.
Ich musste auch erkennen, dass die Beamten nicht nachgedacht haben, denn ich hatte schon vor Jahren eine Generalvollmacht bei einem Notar aufsetzen lassen und dieses Dokument, beim zuständigen Registergericht in Berlin registrieren lassen.
Diese Vollmacht beinhaltet auch eine Betreuungsvollmacht. Ich frage mich, warum macht man denn so etwas, wenn dann die Justiz nicht mal in der Lage ist, eine ordentliche Nachfrage zu stellen oder die Informationen ordnungsgemäß zu bearbeiten. Genau das ist mir passiert. Als ich bei der zuständigen Justizbeamtin, die das Schreiben an mich unterzeichnet hat, nachfragte, ob sie denn nicht vorher in das Register geschaut haben, bekam ich als Antwort zu hören, dass der Anwalt ja mein Geburtsdatum nicht angegeben hat. Ist das mein Problem?
Als ich bestätigte, dass ich die Vollmachtgeberin sei, wurde ganz schnell entschieden, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat, ich aber eine Kopie von der Vollmacht schicken solle. Ich war so perplex, dass ich ja gesagt habe, aber meine Cousine sagte mir, die können die ganz einfach einsehen, die Dame wollte sich nur nicht die Mühe machen.
Am gleichen Tag, an dem ich das Schreiben vom Amtsgericht bekommen habe, habe ich noch in der Nacht eine Stellungnahme an das Gericht formuliert, wobei mir eine kompetente Vertrauensperson geholfen hat und der Sozialdienst hatte auch zugesagt, gemeinsam mit meiner Betreuerin vom ABW etwas ans Gericht zu schreiben.
Aus diesen Erlebnissen habe ich mal wieder gesehen, wie wichtig es ist, als Kranke oder Behinderte – sei es psychischer oder physischer Art –  frühzeitig Vorsorge zu treffen.
Es ist doch ein Unding, dass jeder das Gericht für einen persönlichen Racheangriff an einer anderen Person „missbrauchen“ kann. Nicht mal Beweise für die unhaltbaren Anschuldigungen werden verlangt.
Der Betroffene muss zwar vor der Anordnung eines gesetzlichen Betreuers gehört werden, aber da ist bereits nach Aktenlage ein möglicher Betreuer ins Auge gefasst.
Ich habe das Glück, dass ich mich ausdrücken kann; liebe und hilfsbereite Menschen an meiner Seite habe, die mir gerne zur Seite stehen und sich auch ein bisschen im Sozialrecht auskennen.
Es ging dann doch nicht so glatt, wie ich gedacht habe. Am gleichen Tag, als ich die Vollmacht ans Gericht eingeworfen hatte, bekam ich schon die Nachricht, dass ein Gutachter mich begutachten will. Ich hatte sogar das „Glück“ angehört zu werden, bevor eine Entscheidung gefällt wurde. Aber die Justizbeamtin hat mich belogen, als sie sagte, die Sache wäre für mich erledigt. Dennoch hatte  ich wieder Glück, die Begutachtung war für 3 Wochen später angesetzt und das Gericht hat es sogar geschafft, noch vor diesem Termin den Beschluss zu fassen, dass dem Antrag des Gegenanwalts nicht stattgegeben wurde.
Hätte ich aber nicht so eine Vollmacht schon beurkunden lassen und beim dafür zuständigen Registergericht eintragen lassen, wäre es für mich unangenehm geworden. Ich hätte mir selbst einen Anwalt nehmen oder erstmal zu diesem Gutachter gehen müssen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht und für wen macht es Sinn, gibt man damit nicht schon vorher einer anderen Person die Macht über sich selbst.
Vorsorgevollmacht:

Sie erteilt man, wenn man noch vollkommen über sich entscheiden kann. Man legt zum Beispiel fest, wer, wenn man sich selbst nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern kann, dann als dessen gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll. Dieser hat die gleichen Rechte und Pflichten, und es wird sein Handeln genauso vom Amtsgericht überprüft, als wenn man einen amtlich bestellten Betreuer hätte. Man sollte diese Vollmacht von einem Anwalt beurkunden lassen und wenn man diese auch noch, so wie ich, beim zuständigen Registergericht in Berlin eintragen lässt, umgeht man solche Unannehmlichkeiten, da das Gericht, das für die Bestellung von gesetzlicher Betreuung zuständig ist, immer erst mal dort nachfragen muss, ob die Person schon so eine Vollmacht erteilt hat. Sie ernennen in der Regel dann die in der Urkunde benannte Person zum gesetzlichen Betreuer.
Vera T.