Irrenhaus


Leben wir nicht alle in einem „Irrenhaus“?!
Psychiatrie ist nicht gleich Psychiatrie – Wir müssen endlich aufräumen mit den Vorurteilen

Vorab eine Erklärung: Menschen, die Straftaten begehen und sich dessen beispielsweise aufgrund schwerer psychischer Beeinträchtigungen nicht bewusst sind, werden durch höchstrichterliches Urteil in die Forensik verwiesen. Wer sich jedoch einfach aufgrund von Depressionen, Psychosen, Angstzuständen etc. psychiatrisch behandeln lassen möchte, kann sich auch ganz einfach freiwillig in eine ortsnahe Psychiatrie einweisen lassen.

Das sind 2 Paar Schuhe.
Gustl Mollath ist frei! Jedoch heißt das noch lange nicht, wenn er nun aus der Forensik kurzfristig Knall auf Fall entlassen wurde, dass er nicht psychisch krank ist und somit keiner psychiatrischen Hilfe bedarf.
Die schnelle Freilassung des wohl zu Unrecht in der Forensik „inhaftierten“ Gustl Mollath hat doch alle überrascht. Wenn wir jedoch dem

Spiegel online http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zweifel-an-opferrolle-a-872632.html noch vertrauen und Glauben schenken dürfen, dann existiert tatsächlich das Attest eines Arztes, das nachfolgende Verletzungen bei Frau Mollath dokumentierte: „Die bei uns durchgeführte Untersuchung am 14.08.01 um 11:30 Uhr zeigte folgende Befunde: Prellmarke und Hämatom der rechten Schläfe von 3×5 cm Durchmesser, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, Hämatome an beiden Unterschenkeln, am linken Oberschenkel, Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfes, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer (…)“. Das Attest wurde im Wiederaufnahmeverfahren vom Gericht als unecht befunden, weil nicht zu erkennen war, dass die Unterschrift vom Sohn der Ärztin (selbst ein Arzt) stammte, der die Mutter in deren Praxis vertrat. Der Richter war wohl davon ausgegangen, es wäre die Unterschrift der Ärztin gewesen. Dies zum Begriff unecht. Das befreit doch den Gustl Mollath nicht vom Vorwurf, dass er Gewalt gegen seine Frau ausgeübt hatte. Erpresst hat er seine Frau, verleumdet, ihr geschadet. Durchgedreht hat er, weil sie ihm den Geldhahn zugedreht hatte.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zweifel-an-opferrolle-a-872632.html „Mollath, der im Jahr 2000 sein Geschäft mit Autoreifen und Oldtimer-Restauration dichtmachen musste, als seine Frau kein Geld mehr zuschoss, begann schon Jahre zuvor damit, bekannte Persönlichkeiten mit Schreiben zu bombardieren. Es sind eng beschriebene Blätter voller wirrer Inhalte in wechselnden Schriftgrößen und mit vielen Ausrufezeichen. Den Chef des Instituts für forensische Psychiatrie der Charité in Berlin, Hans-Ludwig Kröber, erinnern sie „in Aufbau und Argumentation an entsprechende Schriftstücke psychosekranker Menschen“.
Wenn wir nun anerkennen, dass Gustl Mollath im Prozess falsch eingeschätzt wurde, nämlich als schuldunfähig und dadurch vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung erst einmal befreit war, so kann es ihm doch nun durchaus passieren, dass in einem Entschädigungs-Klageverfahren, das er anstrebt, der gesamte Fall wieder aufgerollt werden könnte, da auch Fristen hierzu nicht verjährt sein könnten, wurden sie im laufenden Verfahren nicht immer wieder unterbrochen? Schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung und dann nicht zu vergessen, die Falsche Verdächtigung § 164 StGB, seine Lebensgefährtin habe Schwarzgeldgeschäfte getätigt, Strafmaß jeweils mehr als 5 Jahre. Die „Schwarzgeld-Affäre“ war keine, weil der Transfer von Kundengeldern in die Schweiz keine Straftat darstellt, so ebenfalls in obigem Spiegel-Artikel zu lesen.

Hoffentlich sind seine Freunde, wirklich so gute Freunde, dass sie ihm auch die Kontakte zur Gemeindepsychiatrie öffnen und ihn in die Rehabilitation begleiten. Es reicht nicht aus, die Empfehlung auszusprechen, Klage zu erheben auf Entschädigung. Das kann Jahre dauern. Leben ist jetzt. Denn letztendlich kam die Freilassung überraschend und Gustl Mollath war nicht darauf vorbereitet.
Und was man nicht vergessen darf: Wäre er schuldfähig gewesen, hätte er in den Genuß einer regulären Justizvollzugsanstalt kommen dürfen. Die sind in Deutschland gar nicht sooo schlecht. Das Bezirkskrankenhaus Bayreuth oder die Krankenkasse und der Staat könnten im Falle der Klage auf Entschädigung auch gegenrechnen. Kostenlose Unterkunft, freie Mahlzeiten, regelmäßige betreute Freizeitaktivitäten, Ergotherapie, Psychotherapie, Medikamente, ärztliche und pflegerische Betreuung rund um die Uhr etc.

Stellen Sie sich vor Herr Mollath, Ihre Freunde kommen auf die Idee einmal das Rechnen anzufangen. Wenn die Psychiatrie und die Krankenversicherung möglicherweise in Ihrer Klage auf Entschädigung aufrechnen und dann noch festgestellt würde, dass sie ja eigentlich noch ihre Strafe in einem regulären Gefängnis abzusitzen hätten und Sie dann gar kein Geld bekämen, sondern Anträge auf Grundsicherung stellen müssten. Dann sind Ihre Freunde weg. Dann brauchen Sie Hilfe aus der Gemeindepsychiatrie, einen gesetzlichen Betreuer, der Ihre Anträge stellt, Soziotherapeuten, die Sie wieder auf die Beine stellen und begleiten in ihrer endlosen Enttäuschung über verlorene, falsche Freunde, die nur berechnend waren oder Sie zu politischen Zwecken instrumentalisierten. Das wollen wir nicht hoffen!

Und letztendlich muss sich Einjeder fragen, in welche Psychiatrie kann ich mit gutem Gewissen und erhobenen Hauptes noch gehen, wenn ich wirklich Hilfe brauche, nachdem ich so dermaßen schlecht über eine gute Klinik gesprochen und geschrieben habe. Vielleicht nach Holland oder England, aber dort wird man auch festgehalten, als ersetzende Variante zur Fixierung? Peace and Love. Auch Frauen, die scheinbar isoliert ihren Alltag in der Psychiatrie verbringen. Fragt sich

einer warum? Wären sie auch isoliert in der Gesellschaft? Würden sie alleine zu Hause wohnen? Davon gibt es viele und bei uns fährt die Gemeindepsychiatrie zu Isolierten und hilft Ihnen, den Schritt in die Freiheit zu wagen, wieder Strukturen zu finden, Rehabilitation zu erfahren und ein „Neues Leben“.
Wir fordern auch auf, die Psychiatrien offen und gewaltfrei zu führen. Wer sich in Psychiatrien schon aufgehalten hat, der weiß, dass Zwang und Gewalt, wie sie von vielen in der Öffentlichkeit aufgespielt wird, nur da herrscht, wo kein anderer Weg gewählt werden kann. Und zum Schutz der Mitpatienten ist Zwang und Gewalt in der Psychiatrie unabdingbar. Es ist an der Zeit, dass die Menschen, die in der Psychiatrie hochpsychotisch um sich schlagen, schreien, andere bedrohen etc., endlich zugeben, dass es ohne Hilfe des Pflegepersonals nicht möglich gewesen wäre, größeren Schaden von den Mitpatienten abzuwenden. Das ist auch Demut! Und die Bitte ans Pflegepersonal ist, einfach ruhig zu bleiben und die Aggressionen nicht auf sich wirken zu lassen. Hehre Wünsche!


Wir wollen auf eine beruhigende Therapieform von Naomi Feil aufmerksam machen, mit der sie persönlich gute Erfolge bei psychisch kranken Menschen verzeichnen konnte und immer noch kann: Naomi Feil (*1932 in München) ist Sozialarbeiterin und Begründerin der „Validationsmethode“. Validation will ein wertschätzender Umgang mit desorientierten Menschen sein, der die Gefühle und die Lebenswelt der Betroffenen akzeptiert und annimmt. Ziel der Validation ist es, über die Gefühlswelt der betroffenen alten Menschen und unter Berücksichtigung biografischer Faktoren, einen Zugang zu ihrer Erlebniswelt zu erhalten. Dabei geht es auch darum, alte Konflikte zu lösen und zu verstehen. Auch psychisch kranke Menschen verdienen Zuneigung und Verständnis.
Im Zuge der Diskussionen um Zwang und Gewalt in der Psychiatrie kam es dann Anfang des Jahres zur Entscheidung, ein neues Gesetz wurde erlassen: http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2013-01/psychiatrie-zwangsbehandlung-gesetz Lest weiter den Bericht von zeitonline: Zwangsbehandlungen als letztes Mittel:
„Psychiater in der Klinik dürfen Menschen jetzt zwangsweise mit Medikamenten behandeln, sofern eine Selbst- oder Fremdgefährdung des Patienten nachgewiesen oder diagnostiziert wird, also in Fällen wie Selbstmordabsicht, Selbstverletzung oder Gewalttätigkeit. Betroffen sind oft Depressive, Magersüchtige, Alkoholkranke oder auch alte Menschen. Neu ist, dass Ärzte nun eine Rechtsgrundlage dafür haben. Es muss nun jeder Fall einem Richter vorgelegt werden. Wer für die Kontrolle zuständig ist, wird also festgelegt. Vor dem Gesetz konnte ein vor oder sogar während der Behandlung eingesetzter Betreuer auch allein über die Behandlung entscheiden.
Nach der Wende im Fall Mollath verwies Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zudem darauf, das neue Gesetz sehe Zwang nur „als allerletztes Mittel“ vor. Es schreibt vor, dass der „zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme“ deutlich höher sein muss als die möglichen Beeinträchtigungen.“


Anders eben ist das Heidenheimer Konzept der offenen Führung: Der Chefarzt Dr. Martin Zinkler hat im letzten Jahr einen mutigen Brief an die Bundesjustizministerin Leutheusser Schnarrenberger geschrieben. Seht hier einen Auszug des Offenen Briefes: „Sehr geehrte Frau Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger, …Ich schreibe Ihnen, um Ihnen mitzuteilen, dass ich als Chefarzt der Psychiatrischen Klinik am Klinikum Heidenheim diese Erfahrungen – auch für mich überraschend – nicht gemacht habe. Vielmehr haben sich durch die aktuelle Situation, nach der es in Baden-Württemberg keine rechtliche Grundlage für die Zwangsbehandlung mehr gibt, in der Behandlung neue Möglichkeiten zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Patienten und Behandlungsteam ergeben. Denn wir sagen unseren Patienten jetzt, dass eine medikamentöse Zwangsbehandlung nicht stattfinden wird, gerade auch bei solchen Patienten, die in der Vergangenheit zwangsbehandelt wurden. Das schafft Vertrauen und hat bisher – über inzwischen mehr als 12 Monaten seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum UBG in BW (2 BvR 633/11) mit über 1200 stationären Aufnahmen – in unserer Klinik nicht zu einer Zunahme von Zwangsmaßnahmen oder Übergriffen auf Personal und Mitpatienten geführt. Die Behandlungsfälle in diesem Zeitraum, bei denen früher ein Antrag auf Zwangsbehandlung gestellt worden wäre, konnten durch geduldiges Verhandeln, „Dabei sein“, im Gespräch bleiben, mit Patienten, Angehörigen und Betreuern ohne größere Zwischenfälle zu einer einvernehmlichen Behandlung gebracht werden. Allerdings konnten wir beobachten, dass diese Patienten länger stationär in Behandlung blieben, als das mit einer erzwungenen medikamentösen Behandlung der Fall gewesen wäre.“


Die Mitglieder und Freunde des Netzwerks „Steuerungs- und Anreizsysteme für eine moderne psychiatrische Versorgung“ haben einen offenen Brief an die Bundesregierung formuliert: …mit diesem Schreiben möchten wir Verantwortungsträger psychiatrischer Kliniken und anderer psychiatrischer Einrichtungen sowie unterschiedliche Verbände für eine Unterschrift gegen PEPP gewinnen. Der zu unterschreibende Text lautet schlicht und einfach: „Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den DRGs („Fallpauschalen“) fordern wir die kommende Bundesregierung auf, das Pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) nicht einzuführen.“ Ab sofort können Sie diese Forderung auf folgender Web-Seite mit ihrer Unterschrift unterstützen. Hier können Sie auch die Liste der bisherigen UnterstützerInnen einsehen. www.weg-mit-pepp.de. Eine Initiative von Attac, AG Soziale Sicherungsysteme (u.a. ehrenamtlich tätige Klinikleiter) Verein demokratischer Ärzte und Ärztinnen (Vdää), medico international, Soltauer Initiative für Sozialpolitik und Ethik. Begründung:
• Im PEPP-System dominieren betriebswirtschaftliche statt fachliche Motive das medizinischpflegerische Handeln. Dies führte schon bei den somatischen Fallpauschalen zu katastrophalen Fehlentwicklungen in der stationären Behandlung und gefährdet nun die sozialpsychiatrische und psychosomatische Versorgung. • Anreize für eine vorherrschende Wettbewerbs- und Profitorientierung werden auf Kosten von PatientInnen, Angehörigen und GesundheitsarbeiterInnen gesetzt. • Die besonderen Bedürfnisse psychisch kranker Menschen (§27 Absatz 3 SGB V) werden nicht berücksichtigt. • Der Diagnosebezug des PEPP führt in die Irre. Nur ca. 20% des Behandlungsaufwandes hängen mit der Diagnose zusammen. • Der notwendige Personalaufwand, besonders in der Sozialpsychiatrie (siehe Entwicklung der Psych-PV), wird durch PEPP nicht abgebildet. • Eine verstärkte Medikalisierung statt personalintensiver Begleitung und „sprechender Medizin“ ist zu befürchten. • Insgesamt wird so der Kommerzialisierung psychiatrischer Kliniken der Weg bereitet, unter Aufgabe unverzichtbarer Errungenschaften der Gemeindepsychiatrie.

Susanne Gerlach, Leitende Senatsrätin für Justiz Berlin äußert in einem Interview tz „Studenten fragen nach“, dass in Berlin im Strafvollzug auf 5000 Häftlinge 50 Psychologen kommen: deutsche-allgemeine-zeitung.de/de/content/view/2355/68/ Arbeiten Psychologen lieber im Gefängnis als in der Psychiatrie? Wir fordern mehr Zeit für Gespräche, reden hilft, das Wissen wir aus unserer täglichen Praxis. Oder ist Pillen verordnen einfacher und gewinnbringender als psychologische Betreuung? Daher komme ich übergangslos zur weiteren heißen Debatte: Zwangsmedikation: Der Bundesbehinderten Beauftragte, Hubert Hüppe ruft auf, der Aufweichung des Patientenschutzes in Arzneimittelstudien auf EU-Ebene entgegen zu treten. Der Beschluss des Gesundheitsausschusses des Europäischen Parlaments vom 29. Mai 2013 muss aus der Sicht besonders der Rechte und des Schutzes verletzlicher, sogenannter vulnerabler Personengruppen mit Behinderungen in klinischen Arzneimittelprüfungen mit großer Sorge erfüllen. So sollen sogenannte „Niedrig-Risiko“-Arzneimittelstudien ohne die informierte Einwilligung der Patienten durchgeführt werden dürfen, den Patienten wird nur ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Dies öffnet dem Missbrauch von strukturell unterlegenen Personen Tür und Tor und bietet keinen ausreichenden Schutz vor Instrumentalisierung im Interesse Dritter. Er erinnert an den Nürnberger Kodex von 1947 als absoluter Kernbestand jeder medizinischen Forschung am Menschen und die Helsinki-Deklaration des Weltärztebundes, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die internationalen Verträge wie dem Internationalen Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte und die UN-Behindertenrechtskonvention sowie einschlägige Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten verankert.http://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/PM24_Arzneimittelstudien_cm.html

Auch die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie DGSP bemängelt in einem Schreiben an den Präsidenten des Europäischen Parlamentes u.a.: Obwohl verschiedene „vulnerable groups“ (S. 34) genannt sind, wie z.B. Kinder, werden psychiatrische Patienten nicht erwähnt. Sie bedürften aber des besonderen Schutzes, da bei ihnen in akuten Phasen und teilweise auch langfristig die Einwilligungsfähigkeit eingeschränkt ist. Die DGSP fordert die Aufnahme der psychisch Erkrankten in diese Gruppe… Trotz der Vorschrift „no harmful medication“ kommt die besondere Problematik von Psychopharmaka nirgendwo vor. Sie greifen in den Kernbereich der Persönlichkeit ein… Die Mitsprache der Patienten ist im bisherigen Entwurf mit „include the view of lay persons“ nur angedeutet.

Es geht auch ohne Medikamente: Weniger ist Mehr: Nach einer neuen Studie des niederländischen Wissenschaftlers Lex Wunderink ist es nun an der Zeit, dass die Psychiatrie das Richtige tut. Wenn sie das Beste für ihre Patienten will, muss sie ihre Leitlinien für die Anwendung von Antipsychotika ändern. Übersetzung C. Hyland http://www.madinamerica.com/2013/07/harrow-wunkerlink-open-dialogue-an-evidence-based-mandate-for-a-new-standard-of-care/ Nach den derzeitigen Behandlungsstandards werden in der Praxis alle Patienten, bei denen eine psychotische Störung diagnostiziert wurde, dauerhaft mit Antipsychotika behandelt. Dies verringert jedoch eindeutig die Chancen auf langfristige funktionelle Recovery.

Martin Harrow, Psychologe an der medizinischen Fakultät der University of Illinois, untersuchte über einen Zeitraum von 15 Jahren die Verläufe bei 145 Menschen, bei denen entweder eine Schizophrenie oder eine leichtere psychotische Störung diagnostiziert wurde. Nach 15 Jahren lag die Recovery-Rate bei denjenigen Schizophrenie-Patienten, die keine Antipsychotika einnahmen, bei 40% gegenüber 5% bei denjenigen, die Antipsychotika einnahmen. Harrow‘s Definition von Recovery umfasste ein funktionelles Element: Arbeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Diejenigen, die mit Antipsychotika behandelt wurden, waren nicht in der Lage, ein zufriedenstellendes soziales Leben zu führen. Nachdem Harrow seine Ergebnisse veröffentlicht hatte, stellte er eine Frage, die auf der Hand lag: Verschlechtern Antipsychotika langfristige Outcomes (Herauskommen)? Harrow zog den Schluss, es zeige sich zumindest deutlich, dass manche Schizophrenie-Patienten langfristig gut ohne Medikamente auskommen können und dass Leitlinien für die medikamentöse Behandlung dieser Möglichkeit Rechnung tragen müssen. Die Berichte, die von Praktizierenden der Offenen Dialog-Therapie in Nordfinnland vorliegen, liefern diesen Nachweis und führen die Forschungsergebnisse noch einen Schritt weiter.


Galsan Tschinag, Träger des Bundesverdienstkreuzes, Schamane, Stammes-Häuptling der Tuwa (Mongolei) seit 1962 in Deutschland, erfolgreicher Schriftsteller stellt in happinez die Frage: Warum kann nicht jeder Arzt auch zwei Semester Schamanismus studieren?


Daniela S.