Der Werkstattrat informiert


altDer Werkstattrat (WSR) im GpZ Überlingen besteht aus drei von euch gewählten Vertretern. (Namen und in welcher Abteilung erreichbar, seht ihr an der WSR-Tafel).

 

Gewählt wurden wir durch die „Wahl zum Werkstattrat“ im November 2009, bei der alle Beschäftigten im Arbeitsbereich berechtigt waren, ihre Stimme für die aufgestellten Kandidaten abzugeben. Unsere Amtszeit dauert vier Jahre. Dann findet erneut eine Wahl statt.

Wir treffen uns regelmäßig zu Besprechungen, auch mit der Werkstattleitung, um Ideen, Probleme und Anregungen zu besprechen. Da wir alle Kollegen im Arbeitsbereich, im Berufsbildungsbereich und im Eingangsverfahren, sowie Kollegen im Zuverdienst und „Ein-Euro-Jobber“ vertreten, stehen wir allen zur Verfügung, die ein Anliegen haben, welches in unserem Aufgabenbereich liegt.

alt

Logo Werkstattrat GpZ überlingen


Zudem setzt uns die Werkstattleitung über geplante Neuigkeiten in Kenntnis, die wir zukünftig über Aushänge an euch weiterleiten.

Um den Anforderungen, die unsere Aufgabe mit sich bringt, gerecht werden zu können, nehmen wir an Schulungen, Fortbildungen, Seminaren und Messen teil. Darüber hinaus sind wir im Regionalverbund der Werkstatträte Bodensee-Oberschwaben, sowie im Gemeindepsychiatrischen Verbund Bodenseekreis tätig.

Unsere Aufgaben sind: *
Der Werkstattrat soll darüber wachen, dass Gesetze, Verordnungen und Vorschriften eingehalten werden, die für die Werkstattbeschäftigten gelten.

Dazu gehört zum Beispiel die Mitwirkung bei:

  • Werkstattordnung, Arbeitszeit-, Pausenzeit- und Urlaubsregelungen.
  • Weiterbildungen, Arbeitsbegleitenden Maßnahmen, Mitgestaltung sozialer Aktivitäten.
  • Fragen des Arbeitsentgeltes, der Verpflegung, des Arbeitsschutzes und Planung bei baulichen Maßnahmen.
  •  

Der Werkstattrat soll Anregungen und Beschwerden von Werkstattbeschäftigten entgegennehmen und durch Verhandlungen mit der Werkstatt auf eine Erledigung hinwirken.

  • Der Werkstattrat soll ein offenes Ohr haben, wenn Werkstattbeschäftigte etwas verändern, oder sich beschweren wollen.
  • Der Werkstattrat soll zusammen mit der Werkstattleitung Lösungen finden und dann den Beschäftigten von den Lösungen berichten.
  • Immer, wenn der Werkstattrat ein Mitwirkungsrecht hat, muss die Werkstattleitung den Werkstattrat rechtzeitig und umfassend unterrichten und ihn anhören.
  • Wenn ein Werkstattbeschäftigter mit der Werkstatt- oder seiner Gruppenleitung etwas Wichtiges besprechen will, kann er verlangen, dass jemand vom Werkstattrat dabei ist.
  •  

* Wer genaues wissen will über die Rechte und Pflichten der WSR: Dies regelt die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO): Sie, (sowie andere (Sozial-)Gesetzestexte), ist bei uns Räten einsehbar bzw. im Internet zu finden: http://www.gesetze-im-internet.de/wmvo/

Wir möchten …

  • ein gutes Vertrauensverhältnis schaffen zwischen Werkstattbeschäftigten und Werkstattleitung.
  • euch in allen Belangen eures Arbeitsalltages unterstützen.
  • eure Rechte als Beschäftigte in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis wahrnehmen.
  •  

So könnt ihr uns erreichen:
Ihr könnt uns jederzeit persönlich mit euren Problemen, Anregungen oder Fragen ansprechen,
oder eure Anliegen auch schriftlich im „Werkstattrat-Kummerkasten“ einwerfen, den wir bei unseren Info-Tafeln an beiden Standort aufhängen werden.
Wir sind verpflichtet, eure Anliegen vertraulich und diskret zu behandeln. Das heißt, wir erzählen niemandem von unserem Gespräch, wenn ihr es nicht wollt.


Euer Werkstattrat-Team